Dienstpläne

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Der typische FREMO-Betrieb erfordert Dienstpläne. Die Zugpersonale benötigen in ihren Dienstplänen vor allem den Buchfahrplan, Zugleiter und ggf. Fahrdienstleiter benötigen den Bildfahrplan und die Bahnhofsfahrordnung, Personale in den Schattenbahnhöfen neben dem Bildfahrplan die Zugbildungsvorschriften.

Es sind verschiedene Szenarien möglich, wie die ausgearbeiteten Planunterlagen konkret in den Betrieb umgesetzt werden. Bei den Kleinbahnern haben sich die folgenden Eckpunkte bewährt:

  • Splitten eines Fahrplantages in zwei Teile, etwa im Bereich von 12:00 - 13:00 Uhr Modellzeit. Bei einer Zeitverkürzung von etwa 1:4 bis 1:5 ist dann jeder Abschnitt lange genug, vor allem, wenn der erste Zug schon kurz nach 04:00 Uhr fährt und der letzte erst gegen 23:00 Uhr. Alternativ kann ein Fahrplantag auf die Zeit von etwa 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr geschrumpft werden, das schafft man dann an einem Stück.
  • Feste Personale werden benötigt in den Schattenbahnhöfen und mindestens ein Zugleiter. Je nach Arrangementgröße sind auch weitere Zugleiter erforderlich oder auch Fahrdienstleiter, ggf. gibt es noch irgendwo lokale Rangierpersonale.
  • Die Dienste stehen in Dienstplänen, kombiniert mit dem Buchfahrplan. Ein Dienstplan umfasst mehrere Zugfahrten.
  • Die Dienstpläne sind teilweise unterschiedlich anspruchsvoll und werden mit ein oder zwei Personen besetzt. Für eine Triebwagenfahrt genügt eine Person, für einen Güterzug mit umfangreichen Rangierarbeiten auf unbesetzten Stationen sind zwei Personen oft sehr sinnvoll.