Zugleitbetrieb

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Einführung

Das typische Betriebsverfahren bei Kleinbahnen und Privatbahnen ist der Zugleitbetrieb. Die Betriebsstellen sind unbesetzt, haben aber ein Telefon. Jedwede Fahrzeugbewegung ist nur gestattet, nachdem sich der Zugführer - häufig in Personalunion mit dem Triebfahrzeugführer - telefonisch die Erlaubnis vom Zugleiter eingeholt hat. Für Akteure, die bislang nur den Zugmeldebetrieb kennen, ist eine Fahrplansession im Zugleitbetrieb anfangs durchaus eine Umstellung: Die Zugmannschaft hat erheblich mehr Aufgaben zu erledigen als nur bei Rot zu halten und bei Grün zu fahren, der Zugleiter hat erheblich mehr zu tun als die meisten Fahrdienstleiter - und das ist ja gerade das Schöne beim Betrieb wie beim Vorbild.

Begriffsdefinitionen

  • Zuglaufmeldestelle: An Zuglaufmeldestellen müssen Zugmeldungen abgegeben werden.
  • Zugmeldung: Eine Zugmeldung ist z.B. eine Ankunftsmeldung oder eine Fahrtanfrage. Ohne Zugmeldung und darauf folgende Erlaubnis des Zugleiters bewegt sich nichts.
  • Zugleiter: Der Zugleiter überwacht und koordiniert den Betrieb auf der im Zugleitbetrieb betriebenen Strecke.

Zuglaufmeldungen

Alle Zuglaufmeldungen haben einen fest vorgegebenen Wortlaut, der hier kurz zusammengefasst ist: Zugleitbetrieb kurz und knapp Der feste Wortlaut beim Vorbild sorgt dafür, dass keine Missverständnisse entstehen können - und wird auch bei Betriebssessions im Modell eingehalten, wir wollen uns ja in allen Bereichen dicht am Vorbild halten.

Die Zuglaufmeldungen laufen beim Zugleiter zusammen, der diese in einem Meldebogen dokumentiert:

Meldebogen des Zugleiters

Exemplarisch wird hier N 8666 näher vorgestellt, zu dem es auch Informationen bei den Fahrplänen gibt. Wie beim Bildfahrplan verläuft von links nach rechts die Strecke, von oben nach unten die Zeit. Eine positive beschiedene Fahranfrage wird in roter Farbe eingetragen, mit Pfeil in Richtung vom Start zum Ziel, darüber die Zugnummer. Dies zeigt dem Zugleiter jederzeit an, dass dieser Streckenabschnitt blockiert ist. Sobald dem Zugleiter die Ankunftsmeldung vorliegt kann er diesen Streckenabschnitt wieder freigeben, was mit grüner Farbe eingetragen wird, von der Startzeit bis zur Ankunftszeit.

Im rechten Teil des gezeigten Ausschnittes werden die angebotenen und angenommenen Züge zum Schattenbahnhof Tiefenthal dokumentiert, der dortige Fahrdienstleiter dokumentiert entsprechend.

Wann welcher Zug eine Zugmeldung abzusetzen hat entnimmt der Lokführer bzw. Zugführer dem Buchfahrplan. Üblich ist es, die Meldung etwa zehn Minuten vor der Abfahrt abzusetzen.

Beispiele

Zur Verdeutlichung der obigen, doch eher trockenen Ausführungen folgen nun ein paar Beispiele:

Beispiel 1

Der Zugleiter sitzt in Arnsdorf, der Zug steht in Klein-Endingen und will nach Arnsdorf fahren.

  1. Der Zugführer des Zuges ruft vom Telefon in Klein-Endingen aus den Zugleiter in Arnsdorf an.
  2. Der vorgeschriebene Wortlaut ist: "Hier Zugführer Müller in Klein-Endingen."
  3. Dem folgt die Fahranfrage mit folgendem festem Wortlaut: "Darf Zug 8315 nach Arnsdorf fahren?"
  4. Der Zugleiter antwortet entweder mit "Zug 8315 darf bis Arnsdorf fahren." oder "Zug 8315 darf bis Arnsdorf, Trapeztafel, fahren." oder "Nein, warten.".
  5. Der Zugführer antwortet mit: "Ich wiederhole: ..." und wiederholt die Meldung.
  6. War alles korrekt, antwortet wiederum der Zugleiter mit "Richtig. Schluss." und legt auf.
  7. Nun darf der Zug nach Buchfahrplan fahren - natürlich vom vorgeschriebenen Gleis aus und nachdem alle Weichen und Gleissperren in Grundstellung sind, ggf. verschlossen und die Schlüssel am Mann sind.

Beispiel 2

Der Zugleiter sitzt in Arnsdorf, der Zug 8324 steht in Klein-Endingen, der Zug 6332 steht in Bollstedt und in Veringenstadt werden sich die Züge kreuzen.

  1. Beide Zugführer stellen nach obigem Beispiel ihre Fahranfragen.
  2. Sowohl im Bildfahrplan als auch im Buchfahrplan ist festgehalten, welcher Zug als erster in Veringenstadt einzufahren hat - es sei in diesem Beispiel Zug 6332.
  3. Auf die Fahranfrage des Zugführers von Zug 6332 antwortet daher der Zugleiter mit: "Zug 6332 darf bis Veringenstadt fahren."
  4. Auf die Fahranfrage des Zugführers von Zug 8324 antwortet der Zugleiter mit: "Zug 8324 darf bis Veringenstadt, Trapeztafel, fahren".
  5. Zug 6332 fährt darauf nach Veringenstadt ein, stellt die Weichen um für die Einfahrt von Zug 8324 und pfeift diesen von der Trapeztafel herein - denn dort musste dieser ja anhalten und warten.
  6. Der Zugführer von Zug 6332 macht dann für beide Züge die Ankunftsmeldung und die nächste Fahranfrage.
  7. Nach Ausfahrt von Zug 8324 werden alle Weichen wieder in Grundstellung gebracht und Zug 6332 fährt ebenfalls aus.

Rangieren im Zugleitbetrieb

Hat ein Zug vom Zugleiter die Fahrerlaubnis zu einer bestimmten Zuglaufstelle (Betriebsstelle, auf der Zuglaufmeldungen abgegeben werden können) erhalten, so darf auf allen davor liegenden Betriebsstellen rangiert werden, da kein anderer Zug den gleichen Abschnitt der Strecke befahren darf.

Ist der Zug in der Zuglaufstelle angekommen, bis zu der die Fahrerlaubnis vorlag (Zuglaufmeldestelle), so darf dort nicht über die Einfahrweiche der Gegenrichtung hinaus rangiert werden. Die Strecke zwischen der Trapeztafel (Ne 1) der Gegenrichtung und der Spitze der Einfahrweiche dient als Durchrutschweg für Züge der Gegenrichtung und muss deswegen immer freigehalten werden. Ist es bei Zugkreuzungen notwendig, dass der erste Zug über die Einfahrweiche der Gegenrichtung wegsetzt, so muss der zweiteinfahrende Zug an der Trapeztafel zum Halten gekommen sein, bevor weggesetzt werden kann.

Über die Einfahrweiche hinaus darf nur rangiert werden, wenn in der Betriebsstelle eine Tafel Ra 10 (Halt für Rangierfahrten) oder eine H-Tafel (NE 5) vorhanden ist. Diese stehen im Abstand des Durchrutschweges von der Trapeztafel (Ne 1) der Gegenrichtung.

Muss über die Einfahrweiche hinaus rangiert werden, so ist Rangiererlaubnis einzuholen. Soll über die Rangierhalttafel hinaus rangiert werden, ist (meistens) ein schriftlicher Befehl erforderlich. Nach Erhalt der Rangiererlaubnis darf in der gesamten Betriebsstelle bis zur Trapeztafel der anschließenden Betriebsstellen rangiert werden. Aus diesem Grund darf der Zugleiter dann keinem anderen Zug Fahrerlaubnis in diesen Streckenabschnitt geben! Die Rangiererlaubnis gilt für eine gesamte Betriebsstelle, nicht nur für einen einzelnen Zug. Wenn sich mehrere Züge in einer Betriebsstelle mit Rangiererlaubnis befinden, so dürfen diese nach Absprache beliebig rangieren.

Das Ende des Rangieren ist dem Zugleiter mitzuteilen. Zu diesem Zeitpunkt müssen sich alle Weichen und Gleissperren in Grundstellung befinden. Es dürfen keine Fahrzeuge in den Hauptgleisen zurückgelassen werden und der Einfahrweg für einen folgenden Zug muss frei sein.

Vertiefung

Zur Vertiefung gibt es weiterführende Seiten:

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