Zugleitbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Juli 2010, 19:22 Uhr
Navigation: Betrieb
Einführung
Das typische Betriebsverfahren ist der Zugleitbetrieb. Die Betriebsstellen sind unbesetzt, haben aber eine Telefon. Jedwede Fahrzeugbewegung ist nur gestattet, nachdem sich der Zugführer - häufig in Personalunion mit dem Triebfahrzeugführer - telefonisch die Erlaubnis vom Zugleiter eingeholt hat.
Begriffsdefinitionen
Zuglaufmeldestelle: An Zuglaufmeldestellen müssen Zugmeldung abgegeben werden.
Zugmeldung: Eine Zugmeldung ist z.B. eine Ankunftsmeldung oder eine Fahranfrage. Ohne Zugmeldung und darauf folgende Erlaubnis des Zugleiters bewegt sich kein Zug.
Zugmeldungen
Alle Zugmeldungen haben einen fest vorgegebenen Wortlaut.
Beispiele
Zur Verdeutlichung der obigen, doch eher trockenen Ausführungen folgen nun ein paar Beispiele:
Beispiel 1
Der Zugleiter sitzt in Arnsdorf, der Zug steht in Klein-Endingen und will nach Arnsdorf fahren.
- Der Zugführer des Zuges ruft vom Telefon in Klein-Endingen aus den Zugleiter in Arnsdorf an.
- Der vorgeschriebene Wortlaut ist: "Hier Zugführer Müller in Klein-Endingen."
- Dem folgt die Fahranfrage mit folgendem festem Wortlaut: "Darf Zug 8315 nach Arnsdorf fahren?"
- Der Zugleiter antwortet entweder mit "Zug 8315 darf bis Arnsdorf fahren." oder "Zug 8315 darf bis Arnsdorf, Trapeztafel, fahren." oder "Nein, warten.".
- Der Zugführer antwortet mit: "Ich wiederhole: ..." und wiederholt die Meldung.
- War alles korrekt, antwortet wiederum der Zugleiter mit "Richtig. Schluss" und legt auf.
Nun darf der Zug nach Buchfahrplan fahren - natürlich vom vorgeschriebenen Gleis aus und nachdem alle Weichen und Gleissperren in Grundstellung sind, ggf. verschlossen und die Schlüssel am Mann sind.
Downloads
- Zugleitbetrieb kurz und knapp - ein Handzettel als Gedächtnisstütze zum Mitführen durch die Zugmannschaft